Muss ich den Namen des Fotografen oder Fotolia angeben? Und wenn ja, dann wo?

Wir erhalten am Helpdesk oft Anrufe von Käufern, die sich erkundigen ob und wo sie die urheberrechtlichen Angaben machen müssen. Dies ist eine schwierige Frage, da die Antwort von der Einsatzart des Bildes abhängt. Wir sind keine Juristen und können bzw. dürfen nach dem Rechtsberatungsgesetz keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben. Wir können Sie jedoch an unseren Erfahrungen aus der Fotolia-Praxis teilhaben lassen.

Das Gesetz
Grundsätzlich bestimmt das Urheberrecht im §13: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Das bedeutet also, dass ein Fotograf oder Illustrator, das Recht auf einen Hinweis hat, dass er oder sie das Bild geschaffen hat. Paragraph 13 bedeutet auch, dass der Künstler nicht unter seinem bürgerlichen Namen arbeiten muss, sondern seiner Fantasie freien Lauf lassen kann und sich beispielsweise "Fotohans" oder "blinkblink 3000" nennen darf.

Der Vertrag
Im Downloadvertrag von Fotolia steht: "Die Benutzung des Werkes im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang, ohne folgende Urheberangaben am Bild oder im Impressum zu machen: "© [Name des Fotografen] / [Name des Bildarchivs]". Folglich sollte ein Käufer, der ein Bild beispielsweise in einem Zeitungsartikel, einem Buch oder auch in einer Webpage verwendet, den Namen des Urhebers und Fotolia nennen.

Die Praxis
Bei Wikipedia und auf fotorecht.de finden sich überaus interessante aber auch kontroverse Beiträge und Diskussionen zu diesem Thema. Um diesen Artikel aber auf einem anwenderfreundlichen Niveau zu halten, könnte man die Faustregel aufstellen, dass immer, wenn es ein Impressum gibt, auch die Fotografen-Credits angegeben werden müssen, z.B. in Zeitungen oder Magazinen, in Büchern und auch auf Websites. Geht es jedoch um werbliche Verwendungszwecke wie Anzeigen, Kataloge, Flyers oder Visitenkarten, dann gibt es auch keine Urheberangaben. Wer hat schon mal einen Fotografennamen in einer Bieranzeige gesehen? Da steht höchstens Mal die Agentur.

Die Moral
Der durch die Fotolia-Seite erreichte Promotion-Effekt bedeutete einen der Hauptgründe, hier Fotos oder Illustrationen so günstig anzubieten. Wir finden, dass man aus Respekt vor der künstlerischen Leistung des Urhebers, dessen Namen erwähnen sollte. Und auch das Endprodukt beispielsweise eine Website oder eine Broschüre sieht wertiger aus, wenn sie auf einen oder mehrere Fotografen verweist. Muss ja keiner wissen, dass das alles zusammen keine 10 Euro gekostet hat.

Die Form
Die Nennung in der Form "Name des Künstlers - www.fotolia.de" direkt am Bild ist optimal. Ein Vermerk im Impressum reicht jedoch absolut aus und wird meist aus Designgründen bevorzugt. Wir empfehlen in elektronischen Medien stets die Partnerprogramm-ID zu unterlegen und auch im Impressum ein Fotolia Banner zu platzieren. Fotolia Partner erhalten eine Beteiligung an den Umsätzen der geworbenen Mitglieder. Um nachträglich an die Infos zu kommen, einfach auf der Seite "Gekaufte Bilder" (Mitgliedsbereich > Mein Fotos > Gekaufte Bilder) auf den Link "Dieses Foto herunterladen" bzw. auf „Link nicht mehr gültig“ klicken.


Bilder: Laous, Gulla (Anmerkung: auf externen Seiten wäre folgende Form natürlich korrekter:
Bild oben © Laous - www.fotolia.de
Bild unten © Gulla - www.fotolia.de

Posté par Dittmar à 18:09, Oktober 18 2006