Muss ich den Namen des Fotografen oder Fotolia angeben? Und wenn ja, dann wo?
Wir erhalten am Helpdesk oft Anrufe von Käufern, die sich erkundigen ob und wo sie die urheberrechtlichen Angaben machen müssen. Dies ist eine schwierige Frage, da die Antwort von der Einsatzart des Bildes abhängt. Wir sind keine Juristen und können bzw. dürfen nach dem Rechtsberatungsgesetz keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben. Wir können Sie jedoch an unseren Erfahrungen aus der Fotolia-Praxis teilhaben lassen.
Das Gesetz
Grundsätzlich bestimmt das Urheberrecht im §13: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Das bedeutet also, dass ein Fotograf oder Illustrator, das Recht auf einen Hinweis hat, dass er oder sie das Bild geschaffen hat. Paragraph 13 bedeutet auch, dass der Künstler nicht unter seinem bürgerlichen Namen arbeiten muss, sondern seiner Fantasie freien Lauf lassen kann und sich beispielsweise "Fotohans" oder "blinkblink 3000" nennen darf.
Der Vertrag
Im Downloadvertrag von Fotolia steht: "Die Benutzung des Werkes im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang, ohne folgende Urheberangaben am Bild oder im Impressum zu machen: "© [Name des Fotografen] / [Name des Bildarchivs]". Folglich sollte ein Käufer, der ein Bild beispielsweise in einem Zeitungsartikel, einem Buch oder auch in einer Webpage verwendet, den Namen des Urhebers und Fotolia nennen.
Die Praxis
Bei Wikipedia und auf fotorecht.de finden sich überaus interessante aber auch kontroverse Beiträge und Diskussionen zu diesem Thema. Um diesen Artikel aber auf einem anwenderfreundlichen Niveau zu halten, könnte man die Faustregel aufstellen, dass immer, wenn es ein Impressum gibt, auch die Fotografen-Credits angegeben werden müssen, z.B. in Zeitungen oder Magazinen, in Büchern und auch auf Websites. Geht es jedoch um werbliche Verwendungszwecke wie Anzeigen, Kataloge, Flyers oder Visitenkarten, dann gibt es auch keine Urheberangaben. Wer hat schon mal einen Fotografennamen in einer Bieranzeige gesehen? Da steht höchstens Mal die Agentur.
Die Moral
Der durch die Fotolia-Seite erreichte Promotion-Effekt bedeutete einen der Hauptgründe, hier Fotos oder Illustrationen so günstig anzubieten. Wir finden, dass man aus Respekt vor der künstlerischen Leistung des Urhebers, dessen Namen erwähnen sollte. Und auch das Endprodukt beispielsweise eine Website oder eine Broschüre sieht wertiger aus, wenn sie auf einen oder mehrere Fotografen verweist. Muss ja keiner wissen, dass das alles zusammen keine 10 Euro gekostet hat.
Die Form
Die Nennung in der Form "Name des Künstlers - www.fotolia.de" direkt am Bild ist optimal. Ein Vermerk im Impressum reicht jedoch absolut aus und wird meist aus Designgründen bevorzugt. Wir empfehlen in elektronischen Medien stets die Partnerprogramm-ID zu unterlegen und auch im Impressum ein Fotolia Banner zu platzieren. Fotolia Partner erhalten eine Beteiligung an den Umsätzen der geworbenen Mitglieder. Um nachträglich an die Infos zu kommen, einfach auf der Seite "Gekaufte Bilder" (Mitgliedsbereich > Mein Fotos > Gekaufte Bilder) auf den Link "Dieses Foto herunterladen" bzw. auf „Link nicht mehr gültig“ klicken.
Bilder: Laous, Gulla (Anmerkung: auf externen Seiten wäre folgende Form natürlich korrekter:
Bild oben © Laous - www.fotolia.de
Bild unten © Gulla - www.fotolia.de
Technorati Tags : urheberrechtliche angaben |
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FAQ /Käufer An einen Freund schicken Druckversion
Kommentare
Ich habe eine Frage hinsichtlich der Copyright-Angabe: Mein Kunde würde im Impressum gerne lediglich fotolia nennen und dafür auf der Seite mit dem Bild aus Ihrer Datenbank die Copyright-Angabe im Quellcode einfügen, allerdings "hidden", d.h. die Angabe wäre nicht sichtbar. Wäre das in Ordnung? Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen. MFG LR
Geposted von Luzie Ryber am 20:53, Oktober 19 2006
nein, das reicht leider nicht aus. der name muss auch von computerlaien lesbar sein, sonst macht das keinen sinn. gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 13:18, Oktober 20 2006
Guten Tag,
ich möchte für einen Kunden eine Intranetseite mit Fotolia-Bildern erstellen. Da der Kunde nur ein Geschäftsbereich neben vielen Anderen ist, kann ich den Copyright-Nachweis nicht im allgemeinem Impressum des Firmen-Intranets, sondern lediglich in den Intranetseiten des Kunden selbst unter einem Navigationspunkt Webmaster & Impressum ablegen. Genügt das?
Im Voraus vielen Dank für die Antwort!
Grüße aus Nürnberg
Thomas Bartsch
Geposted von Thomas Bartsch am 15:40, Oktober 20 2006
hallo.
ja, den namen des vfotgrtafen und fotolia im impressum zu nennen, genügt.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 09:52, Oktober 21 2006
Hallo Dittmar!
Ein Kunde von mir möchte auf seiner Homepage neben zahlreichen Bildern von freien Datenbanken auch etwa 3 - 5 Bilder von Fotolia verwenden. Würde es ausreichem im Impressum unter dem Menüpunkt Bildrechte eine Verlinkung zu fotolia.de zu setzen? Oder muss explizit ein Link zu jedem Bild gesetzt werden?
Gruß
Peter
Geposted von Peter Siebert am 15:00, Oktober 27 2006
Hallo,
es widerspricht sich wenn Sie meinen "Muss ja keiner wissen, dass das alles zusammen keine 10 Euro gekostet hat." und "Die Nennung in der Form "Name des Künstlers - www.fotolia.de" direkt am Bild ist optimal." Am liebsten noch einen Partnerlink. Somit weiss jeder, dass es alles keine 10 EUR gekostet hat.
Ich gestalte seit 7 Jahren Internetseiten und würde hier gerne Bilder kaufen. Seit Jahren mache ich das bei clipart.com, die auch Millionen von Fotos haben. Einige mit weniger guter, andere mit besserer Qualität. Was mich bei fotolia abschreckt, sind die Copyrightangaben. Wie oft sieht man denn Flyer, oder Websites, wo das Bildmaterial urheberrechtlich genannt ist? Das stört das Gesamtbild gewaltig. Und dann noch die Optimal-Empfehlung mit dem www.fotolia.de Link. Das kann und möchte ich meinen Kunden nicht zumuten.
Ich bin selber Hobbyfotograf und empfehle eine Möglichkeit zu finden, wo der Verkäufer auf die Urheberrechtsangabe verzichten kann und dafür von mir aus einen höheren Preis bekommt. Ich würde vielleicht auch 2 oder 3 EUR für ein Bild ohne Vermerk ausgeben. Zudem würde ich mich über 1 oder 2 EUR mehr Verdienst beim Verkauf solcher Bilder freuen. Denn was nützt der Copyrightvermerk auf einem Flyer einer bayerischen Tierarztpraxis mit dem Vermerk (C) Martin Wittmann oder (C) Martin Wittmann www.fotolia.de? Mir hier im Norden nützt mir das gar nichts.
Gruss Martin
Geposted von Martin Wittmann am 19:26, November 3 2006
hallo.
die copyrightangaben werden von uns lediglich in redaktionellen anwendungen aber auch auf internet-seiten gefordert. falls dies nicht möglich ist und auch wenn das hart klingt, müssen sie leider woanders ihre bilder besorgen. die von ihnen vorgeschlagene differenzierung würde die seite für kunden zu komplex machen.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 09:17, November 7 2006
Hallo,
wenn ich hier mehrere Bilder (an die 300) von verschiedenen Fotografen kaufe, erscheint es mir sehr umständlich die Name aller Fotografen (neben dem Vermerk auf Fotolia) in das Impressum zu schreiben, reicht ein Vermerk auf Fotolia aus oder muss ich die Fotografen alle einzeln nennen?
MfG,
Daniel E.
Geposted von Daniel E. am 00:44, November 14 2006
hallo.
da das urhebergesetz für jeden fotografen gilt, müsssen sie schon alle namen nennen. Dafüpre reicht es jedoch aus, fotolia nur einmal zu nennen. beispiel:
Bilder von fotolia.de:
Hans Dampf
Hinz Kunz
usw.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 08:29, November 14 2006
Wie ist es bei Anzeigen?
Ich kenne keine Anzeige bei dem Fotografen-Credits stehen.
Bzw. wäre es für uns unmöglich den Kunden davon zu überzeugen, bei einer kleinen TZ-Anzeige, wo eh wenig Plat ist, noch den Fotografen anzugeben.
Geposted von Krell am 13:38, November 27 2006
hallo.
das ist richtig. anzeigen werden gewöhnlich ohne copyrightangabe gemacht.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 16:02, November 27 2006
Hallo,
ich möchte ein Bild für ein künstlerisches Plakat verwenden.
Hier würde ein Impressum auch stören.
Wenn ich die Artikel richtig gelesen habe, ist hierfür eine Angabe des (der) Fotografen ebenfalls, wie in Anzeigen, nicht erforderlich.
Um sicher zu gehen, wüßte ich gerne, ob das so richtig ist.
Schöne Grüße
Norbert
Geposted von Norbert am 10:35, Dezember 16 2006
hallo.
was ist ein künstlerisches plakat?
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 15:54, Dezember 18 2006
Hallo,
kann ich ein Bild gestalterisch verändern und natürlich den Vermerk im Impressum machen oder bedarf es eines weiteren Hinweises auf die Veränderung des Bildes?
Grüße
Geposted von Sandra am 20:33, Januar 27 2007
Hallo,
wenn ich den Kommentar von "Krell" bezüglich Anzeigen sowie die Antwort darauf lese, scheint es, als sei es auch nicht nötig, bei Teasern/Bannern die Fotografen bzw. Fotolia zu benennen...kann das rechtens sein?
mfg mirata.
Geposted von Mirjam Brils am 17:17, Januar 29 2007
hallo.
ein banner ist eine werbliche anwendung und bedarf keiner urheberangaben, wogegen eine illustration auf einer webseite als redaktionell eingestuft wird und somit die angabe des auitoren und von fotolia erfordert.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 16:11, Februar 5 2007
hallo sandra.
ja die angabe im impressum reicht auch ohne hinweis auf die verfremdung.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 16:15, Februar 5 2007
Hallo!
Ein Kunde möchte eine Anzeigenkampagne mit ca. 10-12 Fotolia-Bildern. Die Anzeigen sollen A6-Format haben. Ist es nötig, dort einen Copyright-Hinweis anzubringen?
Viele Grüße aus Leipzig,
Ute Lochner
DIATOm Internet & Medien GmbH
Geposted von Ute Lochner am 16:31, März 13 2007
hallo.
nein, das ist nicht nötig, da es sich hier um keine redaktionelle sondern um eine werbliche verwendung handelt.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 08:28, März 14 2007
Hallo,
wie sieht es aus, wenn ich ein Fotolia-Bild für eine Bildmontage auf einer Tasse verwende, die ich in einer Stückzahl von ca. 100-200 im Einzelhandel zum Verkauf anbiete?
1. Darf ich das?
2. Muss ich da irgendwo zwingend den Namen des Fotografs und Fotolia draufdrucken?
VG, Jupp
Geposted von Jupp Seeker am 20:37, März 15 2007
hallo.
ja, das dürfen sie und sie müssen den namen auch nicht anbringen, obwohl das ein produkt noch hochwertiger erscheinen lassen kann.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 15:24, März 19 2007
Für ein Plakat (DIN A3) mit Stellengesuchen einer Firma möchte ich gern 3-4 Bilder von Fotolia verwenden. Müssen hier die Quellenangaben von Fotograf und Fotolia auf dem Plakat gemacht werden? Danke für die schnelle Antwort. MFG Kathi
Geposted von kathi am 08:15, März 27 2007
hallo kathi, nein das ist zwar nicht nötig, jedoch lässt die angabe der urheber ein produkt auch hochwertiger und professioneller erscheinen. gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 11:09, März 29 2007
Hallo.
Mir ist generell noch nicht klar, wann es sich um eine "werbliche" und wann um eine "redaktionelle" Nutzung von Bildern handelt.
Kann man Bilder von Fotolia für Layout-Zwecke z.B. für ebay-Vorlagen verwenden, die auch andere Personen als ich einsetzen?
Gruß
Geposted von Norbi am 15:24, April 19 2007
hallo.
werblich ist beispielsweise in einer anzeige oder auf einem werbeplakat, wogegen redaktionell in einer zeitung, zeitschrift oder auf einer internetseite bedeutet.
falls sie vorlagen erstellen und verkaufen wollen, benötigen sie eine erweiterte lizenz.
gruß .... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 15:13, Mai 4 2007
Hallo,
ich würde gerne Flyer als WErbemaßnahmen für eine WebSeite drucken lassen. Diese sollen ganz schlicht ausfallen, und lediglich ein Foto auf der Vorderseite und ein Foto auf der Rückseite, leicht angepasst auf das Format eines Flyers. Darüber wird eine Werbetext stehen.
Muss ich dazu Copyright Vermerke angeben?
Vielen Dank für eine Antwort!
Geposted von Andreas Zak am 11:12, Mai 8 2007
hallo.
bei einem werbeflyer ist kein copyright-hinweis nötig.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 14:21, Mai 10 2007
Hallo,
eine Frage zu "werblicher Nutzung".
Ich möchte für die Website eines Blumenladens Bilder von Fotolia verwenden.
1. Für das Layout -> Angabe von "Name des Künstlers - www.fotolia.de"
2. Für die Illustrierung der Braut-Sträuße, die dort angeboten werden. Die Sträuße werden nach den gekauften Bildern gebunden. Ist das eine "werbliche Nutzung", bei der die oben genannten Angaben nicht angebracht werden müssen?
Vielen Dank für die Anwort
J. Seidel
Geposted von J. Seidel am 07:38, August 3 2007
hallo j.seidel.
zu 1.: ja, okay.
zu 2.: weiß nicht genau, was du meinst. wenn das bild im internet erscheint, muss auch der autor genannt werden, außer es ist ein werbebanner oä.
gruß ... dittmar
Geposted von dittmar am 17:22, September 7 2007
Hallo,
ist der copyright auch einzubringen, wenn ein Bild von fotolia in das Layout einer Website integriert und verändert ist? Angenommen zwei Bilder von verschiedenen Fotografen, diese sind aber so bearbeitet das sie in einem Bild vorkommen.
Beide Fotografen im Impressum nennen?
Geposted von Michél am 10:32, September 24 2007
hallo.
ja, bitte beide fotografen nennen.
gruß ... dittmar
Geposted von dittmar am 17:20, Oktober 23 2007
Ihr Kommentar
Falls dieses Ihr erster Kommentar sein sollte, muss er vor der Veröffentlichung von Fotolia freigegeben werden. Vielen Dank für Ihre Geduld.






