Welche unterschiedlichen Lizenzen kann man bei Fotolia erwerben?
Bei Fotolia findet jeder die für seine Bedürfnisse passende Lizenz. Je nachdem, was man mit dem Bild machen möchte, braucht man eine unterschiedliche Lizenz
Grundsätzlich stehen bei Fotolia drei Lizenzarten zur Auswahl:
- Standard RF Lizenz (in vier Größen: M, L, XL und XXL)
- Erweiterte RF Lizenz
- Exclusive Buyout Lizenz
In jedem Fall ist die Benutzung des Bildes in einer Art und Weise, die den Urheber und/oder die abgebildeten Personen diskreditiert, untersagt.
Um Piraterie vorzubeugen, dürfen für den Einsatz in elektronischen Medien bestimmte Bilder maximal in einer Auflösung von 640x480 Pixel dargestellt werden.
[Hier eine grafische Darstellung unseres Lizenzsystems]
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Kommentare
Hallo Fotolia.com Team
ich habe eine Frage bezüglich der Verwendung von Fotos. Sie schreiben auf Ihrer Seite: "Um Piraterie vorzubeugen, dürfen Bilder, die für den Internet-Einsatz bestimmt sind, maximal in einer Auflösung von 640x480 Pixels dargestellt werden."
Ich benötige Bilder die im Headerbereich (im Hintergrund eingebunden) einer Website benutzt werden. Das Format wird 995 px breit sein aber lediglich ca. 300 px hoch (also ein Ausschnitt). Ist es nun erlaubt Bilder von ihnen dort zu verwenden oder darf das angebene Mass in keiner Richtung überschritten werden?
Mit freundlichem Gruß
Marko Ristau
Geposted von Marko istau am 12:30, März 20 2006
Hallo.
Das dürefen Sie, da in dem Moment, in dem Sie das Foto bearbeiten, es sich ja nicht mehr um das glkeich Bild, sondern Ihr Derivat davon handelt, bzw. bei ausreichender Veränderung ein neues Werk ensteht. Hier ein überaus illustratives dann aber auch wieder kontroverses Beipiel: Campbell Soup von Andy Warhol.
Gruß ... Dittmar Frohmann
Geposted von dittmar frohmann am 11:14, März 27 2006
Hallo,
leider habe ich aus den hier angebotenen Informationen noch nicht ersehen können, ob ich von einem erstandenen Bild in jedem Fall ein Derivat erstellen, es also z.B. durch Beschnitt und/oder Komposition verändern und ggf. mit anderen Werken kombinieren darf (wie z.B. bei der Verwendung von Bildmaterial im Rahmen der Erstellung einer Webseite üblich).
Über weitergehende Informationen würde ich mich freuen.
Gruß,
Rüdiger Reinhardt
Geposted von Rüdiger Reinhardt am 10:05, April 27 2006
Kann man aus der ausbleibenden Antwort auf die letzte Frage schließen, das man die Fotos verändern darf? Z.B. Crop, Helligkeit überziehen für Hintergruünde, Transparenz, Fade... für eine Rechtssicherheit wäre auch ich dankbar für eine kurze Antwort.
Wohin kommt der Copyright Hinweis. Muss er platziert werden? Im europäischen Recht ist er eigentlich bedeutungslos.
Vielen Dank
Geposted von Hugo Habicht am 11:08, Mai 21 2006
Hier die langerwartete Antwort: Ja, Sie dürfen Derivate und Kompositionen anfertigen. Sie können auch Colagen machen, solange Sie die Copyrights an geeigneter Stelle angeben.
Gruß ... Dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 17:38, Mai 24 2006
Ich würde es gern ganz genau wissen wollen!
Was bedeutet "Copyrights an geeigneter Stelle"?
a) direkt unter dem Bild(auf derselben Seite)
oder genügt
b) ein Eintrag im zentralen Bildnachweis
(z.B. auf der Seite Impressum) einer Website?
Praktisch möchte ich Bilder zwar verwenden, aber die Copyrights nicht auf derselben Seite anzeigen.
Ist das rechtlich dann in Ordnung?
Gruß Steffen
Geposted von Steffen Maier am 09:28, Juni 1 2006
Hallo...,
wer lesen kann ist klar im Vorteil..;-)
Aber ich kann es wohl nicht..:-( !
Hab' verzweifelt nach einer Info gesucht, die mir sagt ob ich bei Verkauf meiner Fotos auch die Rechte an den Käufer übertrage ?
Denn das möchte ich natürlich nicht!
Auf eine Antwort freue ich mich riesig !
Herzlichen Gruß,
Nicole Z.
Geposted von Nicole Z. am 12:37, Juni 1 2006
Wenn ich ein Element aus einem gekauften Bild in eines meiner Bilder miteinbringe(Montage), darf ich das fertige Werk danach normal wie jedes andere von mir, verkaufen?
Gruß Heike
Geposted von HeisteBerlag am 02:42, Juni 2 2006
Hallo Steffen,
beide Variationen sind möglich und korrekt. Es ist besonders clever auch noch den Partnerlink zu unterlegen und so Geld zu verdienen.
Gruß ... Dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 14:33, Juni 6 2006
Hallo.
Das ist glaube ich keine Leseproblematik. Hier kommen viele Rechte zusammen, es werden aber lediglich die Nutzungsrechte eingeräumt - das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
Gruß ... Dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 14:35, Juni 6 2006
Ja, das geht, sofern Sie die Urheberangaben in Ihrem neuen Werk verankert haben. Gruß ... Dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 14:47, Juni 6 2006
Kurze Fragen:
Ein hier erworbenes Bild verwende ich für
Website / Flyer / Broschüren / Postkarten.
Klar ist, dass fast immer Veränderungen vorgenommen werden (teilweise wenig, aber auch komplett).
1. Darf ich das Produkt in seiner veränderten
Form weiter verkaufen, ohne
Urheberkennzeichnung? Wenn nicht, wo ist die
Urheberkennzeichnung anzubringen?
2. Wenn sehr starke Veränderungen vorgenommen
wurden, z.B. nur ein Gegenstand aus diesen
Bild herausgenommen wurde (z.B.:Blume) und in
einer anderen Komposition verwendet wird,
kann man sich da als Urheber dieser
Komposition bezeichnen?
Frage es in der Art nochmal, da es mir wichtig ist, es richtig zu verstehen- bitte um Verständnis!!! Gruss, michelino
Geposted von Michelino am 23:59, Juni 14 2006
Hallo.
Sie dürfen nie das eigentliche Bild weiterverkaufen, sondern immer nur Ihre neue Komposition. Ich nehme mal an, dass Sie keine Postkarten, Poster oder Rahmen bedrucken und weiterverkaufen, sondern sich auf den Verkauf Ihrer Grafikerleistung und der daraus entstehenden Werke beziehen.
Eine Urheberkennzeichnung ist immer erforderlich auch im Fall von Kollagen. Ab einem bestimmten Veränderungsgrad (US-Recht) können Sie jedoch das neue Werk als eigenes bezeichnen und die Kennzeichnungspflicht entfällt. Da darf man aber keine einziges Element mehr erkennen - Sie müssten also die von Ihnen genannte Blume auch verfremdet haben, um der Kennzeichnungspflicht zu entgehen.
Gruß ... Dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 10:20, Juni 15 2006
Hallo,
wenn ich nun beispielsweise eine grafische Abbildung eines Druckers erwerbe und diese als Hintergrund in mein Firmenlogo einbinden möchte, muss ich dann auch auf den Ersteller des Drucker-Symbols in meinem Firmenlogo hinweisen???
(...das würde dann ja keinen Sinn machen)
LG
Marius
Geposted von Marius L. am 11:52, Juni 20 2006
Hallo,
ich würde gerne eines der Bilder für das Cover eines Buches verwenden (das ich natürlich anschließend in einiger Stückzahl verkaufen möchte).
Welche Lizenz muss ich dafür erwerben?
Reicht Standard XL aus?
In der Tabelle ist bei Buch zwar ein Häkchen, aber ich frage mich, ob sich das nur auf ein einzelnes Exemplar bezieht oder auf ein (dann vervielfältigtes) Buch.
Vielen Dank
S. Rake
Geposted von Sebastian Rake am 19:52, Juni 28 2006
Hallo,
ich finde keine Informationen zum korrekten Anbringen der Copyright-Verweise.
Deshalb folgende Fragen:
- ist dies der korrekte Copyright-Verweis, der bei der Bestellung erstellt wird, z.B. © Anita Huszti - FOTOLIA ?
- gibt es Unterschiede bei Verweisen bei Online- oder Printverwendung ?
- wo müssen die Verweise angebracht werden (online/print)?
Vielen Dank und ein Lob für das gute Angebot
Johann Seidl
Geposted von Johann Seidl am 08:46, Juni 29 2006
Hallo Herr Rake.
Ja, die Standardlizenzen reichen da aus. Sie brauchen die Erweiterte Lizenz nur für einen Bilderband oder ein Fotobuch, dass Sie weiterverkaufen.
Gruß ... Dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 14:42, Juni 30 2006
Hallo Herr Seidl.
Danke für das Lob. Ja, der Vermerk geht so absolut in Ordnung. Eine Nennung in der Form "Vorname Nachname - www.fotolia.de" im Impressum ist absolut ausreichend, so dass Sie Ihr Design nicht mit diesen Infos belasten müssen. Sie können die Angaben aber auch direkt am Foto machen, bzw. das Bild sogar mit der Fotolia Seite verlinken. Wenn Sie hier Ihre Partnerprogramm-ID unterlegen, erhalten Sie eine Beteiligung an den Umsätzen der durch Sie geworbenen Mitglieder.
Mit freundlichen Grüßen
Dittmar Frohmann
Geposted von Dittmar Frohmann am 14:46, Juni 30 2006
Guten Morgen,
ich benötige Bilder für die Erstellung von ShopTemplates. Meist muss ich wohl die Bilder mindestens zuschneiden, teilweise auch ausschneiden und unter umständen auch kontrastlich ändern. Reicht dafür die Standardlizenz? Denn die Templates gehen dann eben an mehrere Kunden raus.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Beck
Geposted von Patrick Beck am 04:36, Juli 15 2006
Hallo.
Da benötigen Sie die Erweiterte Lizenz. Ferner gelten trotzdem die Höchstauflösungsgrenzen für Web-Darstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Dittmar Frohmann
Geposted von Dittmar Frohmann am 12:11, Juli 23 2006
Hallo,
auch wenn die Frage den bisher gestellten sehr ähnelt, möchte ich nochmal genau nachfragen und auf Nummer sicher gehen. Wenn ich Webseiten erstelle und Bilder dafür benutzen möchte, brauche ich welche Lizenz?
a) für Einmalgebrauch, also für eine Webseite
b) wenn ich ein Bild auf mehreren Webseiten verwende
Vielen Dank und Grüße
B. Borgmann
Geposted von Bastian Borgmann am 11:58, August 2 2006
Hallo,
ähnlich wie Herr Rake möchte auch ich die Fotolia-Bilder zur Erstellung eines Buchcovers verwenden (normaler Roman, kein Bildband o.ä.). Wenn man das Bild unverändert übernimmt, vermute ich dass man im Impressum einfach "Titelbild: © Name des Fotografen - FOTOLIA" angibt.
Wie muss der Copyrights-Hinweis aussehen, wenn das Bild lediglich in Form eines Derivats als Cover Verwendung findet? Dies könnte z.B. die Verfremdung über Photoshop-Filter oder die Ergänzung des Bildes um eigene hinzugefügte Elemente im Stil einer Collage/Fotomontage sein. Ein einfacher (C)-Verweis würde an dieser Stelle ja implizieren, dass das Titelbild das unveränderte Bild und kein Derivat desselben ist.
Kann man z.B. schreiben: "Covermotiv basierend auf einem Bild von xxxxx (© xxxxxx - FOTOLIA)?"
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Geposted von Nordwind am 19:04, August 6 2006
hallo.
da reicht die m-standard-lizenz, die sie beim erneuten gebrauch für einen anderen kunden bitte nochmals erstehen.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 19:49, August 14 2006
ja, das wäre perfekt. gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 19:54, August 14 2006
Hallo,
das Angebot an Fotos hier ist wirklich toll. Deutliche Erklärungen zur rechtlichen Seite des Angebots sind leider Mangelware...
Folgendes Problem:
Auf einer Website werden mehrere Bilder von Fotolia verwendet. Muss ich im Impressum nun für alle Fotos die Namen der Fotografen explizit aufführen? Genügt nicht ein "Verwendetes Bildmaterial: www.fotolia.de" ?
Danke im Voraus für Ihre Antworten!
MfG
Wolf Leonard Metzner
Geposted von Wolf Leonard Metzner am 23:38, August 15 2006
nein, der name des künstlers ist noch wichtiger. gruß ... dittmar frohmann
Geposted von Dittmar Frohmann am 10:33, August 16 2006
Danke für die Antwort, Herr Frohmann. Das schreckt mich irgendwie ab. Dann muss ich wohl alle Fotos vom gleichen Fotografen nehmen ;)
Geposted von Wolf Leonard Metzner am 20:25, August 16 2006
Ist mir trotz des Studiums des Vertrages nicht richtig klar: darf ich eine mit XXL-Standard oder Erweitert gekauftes Bild für ein CD-Cover benutzen? Die CD kommt natürlich in den Handel. Gleiche Frage gilt für ein Buchcover.
mfg
Andreas Claus
Geposted von Andreas Claus am 23:18, August 22 2006
Hallo,
ich habe jetzt nicht alle Antworten gelesen, aber scheinbar ist die 'richtige' auch noch nicht dabei.
Jeder der sich mit dem Einsatz eines Bildes für eigene Zwecke beschäftigt sollte mal unter Fotorecht schauen, da ist es umfangreich beschrieben was geht und was nicht.
Eines soweit aber auf alle Fälle: Ausser Kollagen (damit ist keine Internetpräsentation wo mehrere Bilder 'auf einer Seite zusammengesetzt wurden' gemeint) ist jegliche Verwendung eines Bildes, egal ob technisch heller, dunkler oder beschnitten immer noch das Original und somit urheberrechtlich geschützt (Der Wortlaut ist in ungefähr: Eine eigene handwerkliche und kompositorische Bearbeitung... ...Helligkeit, Kontrast, Filtereinsatz gehören NICHT dazu!!). Erst recht gilt das wenn damit weiter gehandelt wird (Druck, Flyer,...)
Das was strittig ist, ist wenn eine 'Szene' nachgestellt wird.
Was die Nennung des Urhebers/Fotografen angeht:
Am besten direkt unter das Bild oder mit genauer Angabe wo in einer Art Imressum.
Ob Fotolia genannt werden muss oder nicht, darüber sollten eigentlich die FAQ oder die ALG auskunft geben ;-)
Geposted von Jens Tillack am 02:14, August 26 2006
da reicht eine standardlizenz. gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 12:11, August 31 2006
Hallo,
für die Layouts für verschiedene Webseiten unserer Kunden benötigen wir diverse Bilder. Diese Bilder werden bearbeitet und nicht im originalen eingebaut.
Was benötige ich für eine Lizenz, wenn ich ein Bild für mehrere Layouts benutzen möchte. Reicht es, wenn ich auf unserer Firmenhomepage einen Link von Fotolia im Impressum angebe? Oder muss ich auf jeder Webseite, welche für den Kunden erstellt wurde, den Link mit angeben, auch wenn ich die Bilder bearbeite....
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort.
LG Steffi
Geposted von Steffi am 13:45, September 1 2006
Hallo fotolia-Team,
ich hätte noch eine Frage zum Copyright-Hinweis im Impressum. Wenn ich mehrere Bilder von fotolia.de verwenden möchte, muss ich dann jedes Bild mit Urheber in der Form
"Vorname Nachname - www.fotolia.de"
im Impressum anführen odder reicht ein allgemeiner Hinweis
Fotos Copyright © www.fotolia.de, all rights reserved.
Besten Dank im Voraus,
Stan
Geposted von Stan am 16:51, September 3 2006
hallo steffi.
dafür brauchst du die erweiterte lizenz, bzw mußt du jeweils eine neue standardlizenz kaufen, wenn du das selbe bild für einen anderen kunden verwenden willst. urheberangaben bitte ins impressum der seite, in der das bild auch verwendet wird. dies gilt auch, wenn du die bilder bearbeitest (was erlaubt ist).
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 11:27, September 5 2006
hallo.
bitte jeweils den namen des fotgrafen nennen. nur fotolia reicht nicht aus, da das urheberrecht sich auf den fotografen bezieht.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 11:29, September 5 2006
hallo.
ist ja immer für eine firma, daher reicht die m-standard-lizenz.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 10:10, September 14 2006
Hallo,
ich habe Fragen zum Thema "Foto Verkaufen": Mir ist nicht klar, welche Lizenz ich auswählen kann bzw. muss.
Beispiel: Ich habe ein Foto mit 1.21 MB, 4267 x 2833 Pixel, Auflösung 150 dpi.
Welche Lizenzart wähle ich dafür?
Mir ist auch nicht klar, was "Exklusiv" bedeutet.
Gruß
Sabine
Geposted von Sabine am 19:51, September 15 2006
hallo.
das bild einfach hochladen, dann verschlagworten und und die vier fragen nach den lizenzarten beantworten. infos zu den lizenzarten findest du im blog http://blog.fotolia.com/de/richtlinien/lizenz/index.php
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 13:57, September 19 2006
Hallo Fotolia Team!
Ich habe jetzt hier alles durchgelesen, aber es tut mir leid, ich verstehe es immer noch nicht.
Ich möchte Bilder kaufen um damit dann anschließend zu machen was ich will. Exklusivität brauche ich nicht. Aber ich möchte je nach Vorhaben nicht immer darüber grübeln wollen, ob die Verwendungszwecke nun dem entsprechen was ich zur gegebenen Zeit mit den Bildern vorhabe. So definieren sie z.B. im Urheberechtlichen Hintergrund: "Um Bildmaterial legal vermarkten zu können, müssen sämtliche Rechte geklärt sein, so dass der Käufer die Bilder "beliebig" verwenden kann."
In ihren Lizenzvereinbarungen werden aber, selbst in der "Erweiterten X Lizenz", explizit nur ein paar Verwendungszwecke angeboten.
Ist es jetzt nun möglich gekauftes Bildmaterial "beliebig" zu nutzen oder nicht?
Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen, da ich stark verunsichert bin.
Gruss Doris
Geposted von Doris Magra am 19:27, September 30 2006
hallo.
es wäre hilfreich, wenn sie uns verraten würde, was sie denn ganz konkret mit den bildrn vorhaben. bitte benutzen sie hierfür die funktion "support kontaktieren".
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 09:11, Oktober 2 2006
Hallo Dittmar,
das ist es doch genau das was ich nicht immer machen möchte. Anderes herum gefragt: Gibt es eine Lizenz bei Fotolia bei der ich ein Bild bekommen kann und anschließend damit "alles" machen kann? Egal welche Auflagen und welcher Verwendungszweck? Gibt es so etwas überhaupt?
Danke
Gruß
Doris
Geposted von Doris Magra am 14:59, Oktober 2 2006
hallo.
mit den standardlizenzen kann man fast alles machen, sie sind örtlich, zeitlich und von der auflage her unbeschränkt. wenn du eventuell postkarten oder posters drucken möchtest und diese weiter verkaufen möchtst, brauchst du die erweiterte lizenz. und wenn du das bidl für dich alleine willst, die exclusive buy-out.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 15:21, Oktober 4 2006
Hallo Dittmar,
ich habe eine Frage zum Fotoverkauf.
Ich habe div. Bilder z.B. von Sehenswürdigkeiten in Dresden. Dies fällt ja unter Bilder von Gebäuden. Muss ich, wenn ich die Bilder bei Ihnen anbieten will, dann z.B. vom "Besitzer" der Frauenkirche eine Objektfreigabe einholen?
Gruß
Andrea
Geposted von Internetdienste am 15:13, Oktober 9 2006
hallo.
historische gebäude kannst du auch ohne erlaubnis fotografieren, allerdings nicht von innen - da braucht man die einwilligung des eigentümers.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 10:08, Oktober 11 2006
Leute,
hier besteht absoluter Handlungsbedarf!
Macht eine ordentliche FAQ wo drinsteht, was ich darf, was ich muss etc.
So kann ich mir ja an 100 Ecken zusammenbasteln, was mir Spaß macht und der Ärger ist vorprogrammiert!
Geposted von Martin am 15:26, Oktober 11 2006
hallo.
und genau das machen wir gerade.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 09:04, Oktober 13 2006
Hallo,
ich nutze fotolia um Bilder für meine Webseiten zu kaufen.
Ist es hier ausreichend, wenn ich den Copyright-Hinweis im Alt Text des Bildes unterbringe?
(Näher am Bild geht ja kaum?)
Denn auf der Seite zerstört der Hinweis das Design und im Impressum sieht das auch doof aus, wenn da hundert Namen stehen! Ist ja auch keinem mit geholfen - oder?
"An geeigneter Stelle" sollte dringend klar definiert werden, sonst kommen noch 1000 solcher Fragen!
Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe!
Tkni
Geposted von Tkni am 22:20, Oktober 17 2006
Es macht echt keinen Spaß ...
>>das Angebot an Fotos hier ist wirklich toll. Deutliche Erklärungen zur rechtlichen Seite des Angebots sind leider Mangelware...<< Das sehe ich auch so!
Wo kann ich nachlesen ob nur der Namen des Fotografen angegeben werden muss oder auch fotolia.
Die Rechte liegen doch nur beim Fotografen! Oder?
Vielen Dank
Geposted von Tkni am 23:25, Oktober 17 2006
hallo.
der metatext ist zwar schon ganz gut - speziell, wenn sie den partnerlink unterlegen -, reicht alleine aber nicht aus. bitte die namen der fdotgrafen im impressum aufführen. dort belasten sie ihr design nicht nd die wseite sieht wertiger aus. muss ja keiner wissen, dass sie nur einen euro pro bild ausgegeben haben.
gruß ... dittmar frohmann
Geposted von Dittmar Frohmann am 10:46, Oktober 18 2006
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Nur haben Sie mich anscheinend nicht richtig verstanden. Ich habe nicht ein oder zwei bilder gekauft, dann wäre der Name des Fotografen im Impressum kein Problem, sondern derzeit ungefähr 35 Bilder von verschiedenen Fotografen. Und jede Woche kommen 3-5 dazu.
Ich kann mir schwer vorstellen, dass den Fotografen geholfen ist, wenn ich hundert oder mehr Namen in meinem Impressum stehen habe. Eine völlig unrealistische Vorstellung. Mit diesem Vorgehen bzw. mit dieser Forderung schließen Sie Großabnehmer von vorherein von Ihrem Angebot aus. Ist das im Interesse Ihrer Fotografen? Auch schwer vorstellbar.
Was Sie mit der Bemerkung "muss ja keiner wissen, dass sie nur einen euro pro bild ausgegeben haben." bezwecken bzw. meinen, verstehe ich nicht. Ich habe kein Problem damit, dass die Bilder nur 1 Euro kosten. Darum geht es hier absolut nicht. Es geht hier um eine praktikablere Lösung, die Sie leider nicht anbieten.
Wenn die Namen der fotografen im Alttext der Bilder (nicht metatext - habe ich nie gesagt) erscheinen (also wenn man mit der Maus über das Bild fährt, erscheint der Name des Fotografen), sollte das doch vollkommen ausreichend sein. Und mehr im Interesse des Fotografen liegen als eine Nennung im Impressum zwischen mehr als 100 weiteren Namen, die dann eh keiner liest.
Und die Frage, ob fotolia auch als Quelle bzw. Copyright-Inhaber genannt werden muss, haben Sie leider gar nicht beantwortet.
Geposted von Tkni am 22:12, Oktober 18 2006
habe dies zum anlass genommen, einen artikel im blog darüber zu verfassen: http://blog.fotolia.com/de/faq/kaufer/urheberrechtliche_angaben.html
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 15:35, Oktober 19 2006
http://blog.fotolia.com/de/faq/kaufer/urheberrechtliche_angaben.html
Geposted von Dittmar Frohmann am 15:39, Oktober 19 2006
Hallo,
ich biete Fotos bei Ihnen zum Verkauf an; habe jetzt gesehen, daß ein Käufer ein Foto als Buchcover zum Verkauf anbietet. Welche Lizenz ist dafür korrekt erforderlich?
Geposted von Lingnau am 07:33, November 13 2006
hallo.
da reicht eine standardlizenz, außer es ist ein bilderbuch.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 11:35, November 13 2006
Hallo,
darf ich die Bilder auch nutzen um ein Logo für eine Website zu erstellen ?
Gruß
Andre
Geposted von Andre Salmon am 04:04, November 16 2006
hallo.
ja, sie dürfen das bild zwar als logo nutzen, könnten es aber nicht urheberrechtlich schützen, da dies mit dem urheberrecht des künstlers kollidieren würde.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 10:58, November 17 2006
Hallo Zusammen und Hallo Dittmar!!!
rechte hin rechte her... und wer kontrolliert das ganze???
wenn ich meine bilder hier zum verkauf anbiete und die dann international in fotomontagen, collagen, auf websites, als buchcover etc. angeboten werden, wer soll das wie kontrollieren ob nicht doch mein urheberrecht beschädigt wurde???
und wenns beschädigt wird, wer klagt? fotolia? ich? anwalt xy?
danke für eure mühe...
gruss... christian
Geposted von christian am 04:46, Januar 23 2007
hallo.
hier gibt es vor alem zwei instanzen:
1. unsere webspiders durchkämmen das netz nach unerlaubten bildbenutzungen
2. der niedrige preis macht einen diebstahl eher unwahrscheinlich.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 16:35, Februar 5 2007
Hallo,
ich kann es nicht so wirklich ersehen:
Ich erstelle Homepages zum Weiterverkauf.
Welche Lizenz benötige ich?
Gruß
Angelika
Geposted von Angelika am 09:30, März 2 2007
hallo.
wenn sie eine individuelle seite für einen kunden erstellen, dann reicht standard m. wenn sie ein template erstellen und an viele kunden verkaufen, dann bitte die erweiterte lizenz.
gruß ... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 15:11, März 7 2007
Hallo Dittmar,
die Frage kam schon mal weiter oben, aber eine dazu passende Antwort konnte ich nicht finden:
Welche Lizenz muss ich erwerben, wenn ich das Motiv für ein CD-Cover verwende und diese CD dann zum Verkauf angeboten wird?
Viele Grüße
Sebastian
Geposted von Sebastian am 10:30, April 3 2007
hallo.
als exmusicbizzler kann ich dir verläßlich sagen, dass die die l standard lizenz reicht. für ein cd booklet brauchst du ca. 12 auf 12 cm. bitte nicht vergessen den urheber und fotolia in den credits zu nennen.
gruß... dittmar
Geposted von Dittmar Frohmann am 15:08, Mai 4 2007
Hallo,
darf ich ein Bild gestalterisch oder farblich (z.B. eine rote Weltkarte in eine blaue Weltkarte umfärben) oder wie auch immer veränderen und auf unserer Website benutzen, wenn ja welche Lizenz ist dafür nötig?
danke vorab, viele Grüße, Rolf
Geposted von Rolf am 13:40, Juli 3 2007
hallo.
ja, das ist erlaubt und kann mit S-Standardlizenzen erfolgen.
gruß ... dittmar
Geposted von dittmar am 17:38, Oktober 23 2007
Ihr Kommentar
Falls dieses Ihr erster Kommentar sein sollte, muss er vor der Veröffentlichung von Fotolia freigegeben werden. Vielen Dank für Ihre Geduld.
