Alle Bilder auf der Fotolia-Webseite sind für professionelle Verwendungen gedacht. Daher müssen diese frei von geschützten Inhalten sein, um unsere Anbieter und Abnehmer vor jeglichen eventuellen Konflikten, hinsichtlich der Regelungen zur Bewahrung von geistigem Eigentum und Urheberrechten zu bewahren.
Wir möchten im Folgenden nicht auf jedes kleinste Detail eingehen; vielmehr sind die nachstehenden Ausführungen eine Information über besondere Regelungen zum Schutz von geistigem Eigentum und Urheberrechten.
Wichtig: Im Falle von Zweifeln an der Rechtssicherheit von Bildinhalten, ist es immer besser auf das Hochladen und Anbieten solcher Motive zu verzichten.
Zur Erinnerung
Fotolia befolgt geltende Regelungen zum Schutz von Copyrights, sowie anderem geistigen Eigentum und Privatbesitz. Alle Künstler müssen daher sorgfältig prüfen, was Sie auf der Fotolia-Webseite hoch laden und veröffentlichen.
1 Copyright
Wie im Vertrag zum Hochladen von Inhalten auf der Fotolia-Webseite angeführt, müssen Sie der Autor ALLER im Bild befindlichen Elemente sein (einschliesslich jener, die im Bild weniger signifikant vertreten sind), um Dateien zum Verkauf anzubieten. Zum Beispiel ist es verboten ein Foto mit einem Symbol, einer Zeichnung oder einem Graffiti hochzuladen, wenn Sie nicht der Autor der selben sind.
Ebenso ist es nicht gestattet grafische Elemente in einer Illustration zu verwenden, wenn Sie nicht der Urheber dieser grafischen Elemente sind (z.B. 3D-Objekte die nicht von Ihnen erstellt wurden, Fotomontagen mit fremden Bildelementen, Reproduktion von Charakteren aus dem Comic/Cartoon-Bereich, Reproduktion von Text dessen Urheber Sie nicht sind).
Copyrights gelten auch für Gebäude und Objekte. Somit ist die kommerzielle Verwendung (der Verkauf) von Bildern mit wiedererkennbaren* Gebäuden, Inneneinrichtungen und Objekten, ohne eine schriftliche Freigabe (Property Release) des Architekten oder Designer, verboten. Eine Ausnahme besteht bei Werken, die älter als 150 Jahre sind und bei Gebäuden, deren Architekt bereits seit mehr als 70 Jahren verstorben ist. In solchen Fällen werden Architektur und Werke als öffentlicher Besitz betrachtet; eine Freigabe ist somit nicht notwendig. Wurden jedoch technische, architektonische oder sonstige Modifikationen vorgenommen, die selbst durch Copyright geschützt sind, wird auch dann eine Freigabe gefordert (z.B. die Reichstagskuppel, die Lichtinstallation am Eiffelturm in Paris).
*Die Bestimmung der Wiedererkennbarkeit unterliegt hierbei der Beurteilung durch Fachkräfte und nicht der des hochladenden Mitglieds. Ist die Architektur eines Gebäudes im Bild ermittelbar, wird dieses als erkennbar in Betracht gezogen, auch wenn es sich um vermeintlich nicht bekannte Gebäude handelt.
Ebenso ist es wichtig eigene Thematiken zu erarbeiten. Inspiration ist schön und gut, hat aber auch seine Grenzen. Sind zu starke Ähnlichkeiten zu Motiven von anderen Autoren vorhanden, wird das Bild eventuell als Nachahmung angesehen und abgelehnt.
Anmerkung: Ein Konzept kann man nicht schützen und Inspiration ist nicht verboten. Die Umsetzung muss sich jedoch erheblich vom Original unterscheiden, denn als Nachahmung werden Ähnlichkeiten und nicht Unterschiede eingestuft.
2 Bildrecht
Das Bildrecht erlaubt einer Person grundsätzlich darüber zu bestimmen, ob und in welchem Kontext Bilder von ihr veröffentlicht oder verwertet werden dürfen. Deshalb ist es unerlässlich, eine schriftliche Freigabe (Model Release) von jeder im Bild erkennbaren Person signiert einzuholen. Bei minderjährigen Personen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung ebenfalls auf Illustrationen zutrifft: Es ist verboten Zeichnungen (o.ä.) ohne Model Release anzubieten, wenn diese erkennbare Personen beinhalten.
Wie bei jeder Regelung gibt es auch hierbei Ausnahmen: Ein Model Release ist nicht erforderlich, wenn die abgebildeten Personen nicht erkennbar sind.
Die Beurteilung, ob erkennbar oder nicht unterliegt auch hier der Möglichkeit der Wiedererkennung durch die abgebildete Person selbst – und nicht der Bestimmung des hochladenden Mitglieds.
3 Markenzeichen
Markenzeichen sind ebenfalls durch Copyrights geschützt und dürfen ohne Einverständnis (Freigabe) nicht reproduziert und verwertet werden. Alle im Bild befindlichen Marken, Logos, Firmennamen usw., sollten daher sorgfältig entfernt sein (auch wenn es sich nur um winzige Details handelt).
Beim Verschlagworten ist die Benutzung von Markenzeichen/Wortmarken (u.ä.) nicht gestattet.
4 Zeichnungen und Muster
Die Verwendung bestimmter Elemente, wie Zeichnungen oder Muster, kann gegebenenfalls verboten sein, wenn diese als solche dem Urheberrecht unterliegen und somit geschützt sind. Meist handelt es sich dabei um bekanntes und spezifisches Design, wie z.B. Logos oder offizielle Embleme. Um jegliches Risiko zu vermeiden, ist das Fotografieren oder Verwenden von Logos, Emblemen und ähnlichen Elementen also absolut tabu.
5 Eigentumsrecht
Das Eigentumsrecht kann, unter Umständen, die Nutzung oder Verwertbarkeit eines Bildes erheblich beeinflussen. So kann beispielsweise der Besitzer oder Vertreter eines gewissen Standortes (Innenräume, Innenarchitektur etc.) der Veröffentlichung/Nutzung widersprechen (Museen, Zoologische Gärten, Schlossparks).
Bilder mit derartigem Inhalt sind, ohne ausdrückliche Genehmigung (Property Release), als illegal zu betrachten.
31/05/2010
Tipps des Monats: Bilder und Rechte
Kategorie: Rechtliches
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